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Standardisierung

Standardisierung bedeutet, dass ein Pflanzenextrakt auf einen definierten Gehalt eines bestimmten Pflanzenbestandteils eingestellt wird. „Ginkgo-Extrakt standardisiert auf 24% Flavonglykoside und 6% Terpenlactone" bedeutet: Jede Charge enthält diese Anteile, unabhängig von natürlichen Schwankungen der Rohstoffe. Das ermöglicht eine präzise Dosierung und macht Studienergebnisse auf das Produkt übertragbarer.

Warum Standardisierung relevant ist

Pflanzen sind Naturprodukte. Der Gehalt bestimmter Bestandteile kann je nach Sorte, Anbaugebiet, Klima, Erntezeitpunkt und Verarbeitung erheblich schwanken. Ohne Standardisierung ist der tatsächliche Gehalt nicht bekannt.

Wissenschaftliche Studien verwenden in der Regel standardisierte Extrakte. Wenn eine Studie mit „600mg Ashwagandha-Extrakt, 5% Withanolide" durchgeführt wurde, gilt das für exakt diese Spezifikation. Bei unstandardisierten Produkten ist nicht bekannt, ob der Gehalt vergleichbar ist.

Gängige Standardisierungen

Ashwagandha: 5–10% Withanolide (Markenextrakte wie KSM-66® oder Sensoril® wurden klinisch untersucht). Kurkuma: 95% Curcuminoide ist ein verbreiteter Standard. Rhodiola: 3% Rosavine und 1% Salidroside. Grüntee: 50–98% Polyphenole mit spezifischer EGCG-Angabe. Ginkgo: 24% Flavonglykoside und 6% Terpenlactone ist ein klassischer Standard.

Vollspektrum vs. standardisiert

Manche argumentieren, dass standardisierte Extrakte andere Pflanzenbestandteile reduzieren können. Manche Hersteller bieten „Vollspektrum-Extrakte, standardisiert auf X%" an – sie erhalten das breite Spektrum der Pflanze und garantieren gleichzeitig einen Mindestgehalt des jeweiligen Bestandteils.

Wichtiger Hinweis: Rein redaktionelle Informationen

Die in diesem Lexikon bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen keine Produktbeschreibung, Werbung oder gesundheitsbezogene Aussage zu unseren verkauften Produkten dar. Alle Angaben zu wissenschaftlichen Studien, traditioneller Verwendung oder Inhaltsstoffen beziehen sich auf die jeweiligen Substanzen im Allgemeinen – nicht auf spezifische Produkte unseres Sortiments. Auch wenn wir einige der genannten Inhaltsstoffe in unserem Sortiment führen, gelten die hier dargestellten Informationen unabhängig davon und sind nicht auf unsere Produkte zu beziehen. Für gesundheitsbezogene Aussagen zu unseren Produkten beachten Sie bitte ausschließlich die jeweiligen Produktbeschreibungen, die nur zugelassene Health Claims gemäß EU-Verordnung 1924/2006 enthalten. Diese Informationen ersetzen nicht die Beratung durch medizinisches Fachpersonal und sind nicht zur Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.

Häufig gestellte Fragen zu Standardisierung